Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Gesetzliche Richtlinie: Jugendfreiwilligendienstgesetz

  • Dauer mindestens 6 und höchstens 18 Monate (im Ausnahmefall 24 Monate)
  • ab Vollendung der Schulpflicht – bis 27 Jahre
  • die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit wird mit einem Taschengeld und einer Aufwandspauschale vergütet
  • Angebote von Einsatzstellen in Sachsen (wohnortnaher Einsatz)
  • Festigung der beruflichen Ziele
  • Kennen lernen des Arbeitsalltags
  • Auseinandersetzung mit den Problemen von älteren/alten Menschen und Menschen mit Behinderung; Beschäftigung mit der Welt von Kindern und Jugendlichen
  • Stärkung des Selbstbewusstseins u.v.m.

FSJ

Ein Einstieg ist jederzeit möglich!

Bewerbungen online unter

fsj@gbf-ev.de

oder in Papierform an

Glauchauer Berufsförderung e.V.
Freiwilligendienst
Bahnhofstr. 3
08371 Glauchau

Inhalt der Bewerbung mindestens:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugniskopien

Kontaktdaten nicht vergessen!

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

gefördert von:

Ansprechpartner

Frau Schalkalwies
Glauchauer Berufsförderung e.V.
Bahnhofstr. 1
08371 Glauchau

Tel.: 03763 / 508 418
FAX: 03763 / 508 445

Mail: fsj@gbf-ev.de

03763 / 508 419
03763 / 508 462

FSJ – BFD Sozial in die Zukunft

Instagram:

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner