Glauchauer Berufsförderung e.V.

Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Meldung von Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Gemäß Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind wir als Glauchauer Berufsförderung e.V. auf Grund unserer Unternehmensgröße verpflichtet, eine interne Hinweisgebermeldestelle einzurichten. Laut §2 HinSchG umfasst der Anwendungsbereich hierfür Meldungen und Offenlegungen von Informationen über
1. Verstöße, die strafbewehrt sind,
2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten, ihrer Vertretungsorgane oder von anvertrauten Menschen dient,
3. sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union.

Das HinSchG definiert Verstöße als Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen, die in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fallen. Hierzu können auch missbräuchliche Handlungen oder Unterlassungen gehören, die dem Ziel oder dem Zweck der Regelungen in den Vorschriften oder Rechtsgebieten zuwiderlaufen, die in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fallen.

Damit die Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Mitteilung so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist eine Orientierung an den fünf W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber/in sind freiwillig. Die Mitteilung Ihrer Kontaktdaten ermöglichen jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Internen Meldestelle, falls zur Aufklärung des Hinweises zusätzliche Informationen benötigt werden.

KONTAKT

Glauchauer Berufsförderung e.V.
Interne Meldestelle
Bahnhofstraße 3
08371 Glauchau

Ansprechpartner: Frau Steger
E-Mail: internemeldestellest@gbf-ev.de
Tel. 03763/508471 oder

Ansprechpartner: Frau Dittmann
E-Mail: internemeldestelledi@gbf-ev.de
Tel.: 0160/96533653

Der Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes ist einsehbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html

Weiteres Vorgehen nach Eingang eines Hinweises
Der Eingang eines Hinweises wird innerhalb von 7 Tagen durch die Meldestelle bestätigt. Prüfung und Bewertung erfolgen innerhalb von 3 Monaten. Anschließend erfolgt eine Rückmeldung über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen, sofern dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.

Datenschutzinformation
Mit den Datenschutzhinweisen kommt die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ihrer Informationspflicht gemäß Artikel 13, 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nach. Hinsichtlich der weiteren verwendeten Begriffe, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“, „Dritter“ etc., wird auf die Definitionen in Artikel 4 der EU-DSGVO verwiesen.

Verarbeitete personenbezogene Daten und Zwecke
Im Rahmen der Hinweisabgabe an und die Hinweisbearbeitung durch die interne Meldestelle werden personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:

Für die Hinweisabgabe:
• ggf. Name und Kontaktdaten
• personenbezogene Daten, die Inhalt der Meldung sind

Für die Einleitung von Folgemaßnahmen:
• personenbezogene Daten, die für die Ergreifung von Folgemaßnahmen erforderlich sind

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die oben genannten Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 lit. c. EU-DSGVO i.V.m. § 10 Hinweisgeberschutzgesetz.

Datenübermittlungen
Daten der/des Meldenden werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufklärung des gemeldeten Verstoßes notwendig sein, gegenüber Dritten Angaben zur Meldeperson zu machen, wird die interne Meldestelle sich zuvor mit dieser in Verbindung setzen. In Einzelfällen kann eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgen, zum Beispiel eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten im Rahmen der Regelungen der Strafprozessordnung (StPO).
Die Angaben zur Person des Hinweisgebers sind freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation zwischen dem/der Meldenden und der Meldestelle und beschleunigt das Verfahren zur Aufklärung des Hinweises. Die interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Hinweise.
Sollte der/die Hinweisgeber/in persönliche Angaben machen, gilt dies als Einwilligung, dass die interne Meldestelle diese Daten zum Zweck der Aufklärung des Hinweises und zur Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern darf. Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

Löschfristen
Erhobene personenbezogene Daten werden in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gem. § 11 Abs. 5 HinSchG gelöscht bzw. – wenn die Daten in Form von Papierdokumenten vorliegen – vernichtet.

Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen können jederzeit die ihnen durch die EU-DSGVO gewährten Rechte geltend machen:
• das Recht auf Auskunft, ob und welche Daten verarbeitet werden (Art. 15 EU-DSGVO),
• das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der betreffenden Daten zu verlangen (Art. 16 EU-DSGVO),
• das Recht auf Löschung der betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 17 EU-DSGVO,
• das Recht, nach Maßgabe des Art. 18 EU-DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Betroffene haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 EU-DSGVO):
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden

Telefon: 0351 85 47 11 01
Telefax: 0351 85 47 11 09
Mail: post@sdtb.sachsen.de
Webseite: https://www.datenschutz.sachsen.de/beschwerde-einreichen.html

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